Verfahren für interne Meldungen und Hinweisgeberschutz bei Click-Pack Sp. z o.o.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des polnischen Gesetzes vom 14. Juni 2024 über den Schutz von Hinweisgebern, das die EU-Richtlinie 2019/1937 umsetzt, informieren wir Sie über die Möglichkeit, das Verfahren für interne Meldungen, Folgemaßnahmen und den Schutz von Hinweisgebern bei Click-Pack Sp. z o.o. einzusehen.
Aus dem Verfahren erfahren Sie:
Die Übermittlung einer Meldung gilt zugleich als Bestätigung des Hinweisgebers, dass er das Verfahren sowie die Grundsätze der Verarbeitung und des Schutzes personenbezogener Daten zur Kenntnis genommen hat.
Click-Pack Sp. z o.o. garantiert, dass das Verfahren für interne Meldungen sowie die mit der Entgegennahme von Meldungen verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten unbefugten Personen den Zugang zu den von einer Meldung erfassten Informationen verwehren und den Schutz der Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers, der von der Meldung betroffenen Person sowie einer in der Meldung genannten dritten Person gewährleisten. Der Schutz der Vertraulichkeit erstreckt sich auf Informationen, anhand derer die Identität solcher Personen unmittelbar oder mittelbar festgestellt werden kann.
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